MONTALINO
Die erste Montankindertagesstätte in Sachsen-Anhalt - individuell, integrativ, modern
 
 
 

 

Aktuelle Entwicklung

Wir verweisen in unseren Veröffentlichungen auf vorhandene Quellen, dennoch kann es sein, dass uns die Entwicklungen mitunter überrollen. Wir geben in diesen Zeiten unser Bestes, aktuell zu bleiben und größtmögliche Orientierung und Unterstützung zu bieten.


24.10.2020

Öffentliche Bekanntmachung der 13. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1, § 3a VwVfG LSA i. V. m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:

Der Burgenlandkreis erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die nachfolgende Allgemeinverfügung Nr. 13
1. Auf Schulgeländen, unabhängig von der Trägerschaft der jeweiligen Schule, haben alle Personen, außer sitzend im Unterricht oder an einem festen Arbeitsplatz, eine Mund-Nasen-Bedeckung i. S. d. § 1 Abs. 2 der 8. SARS-CoV-2-EindV zu tragen.
2. Das gleiche gilt für die Gelände, auf denen sich Horte befinden unabhängig von der Trägerschaft. Hier haben alle Personen, außer am Platz, eine Mund-Nasen-Bedeckung i. S. d. § 1 Abs. 2 der 8. SARS-CoV-2-EindV zu tragen. Dies gilt nur für Kinder unter 6 Jahren nicht.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 23. 10. 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 06.11.2020.


01.09.2020

Regelbetrieb mit früh und nachmittags gemischten Gruppen und den bekannten Öffnungszeiten von 06.30 bis 16.30 Uhr.


20.07.2020

Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 7. SARS-CoV-2-EindV)

Eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt, Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 10. Juli 2020

(…) Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen nicht aufgenommen werden. Zeigen Kinder mit SARS-CoV-2- Erkrankungen einhergehende Krankheitssymptome, insbesondere Fieber in Kombination mit trockenem Husten dürfen sie die Einrichtung nicht besuchen. Eine ärztliche Abklärung der gesundheitlichen Beschwerden ist den Eltern in diesem Fall dringend zu empfehlen. 
Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können 
• Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen, 
• Kinder ab 3 Jahren mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen Husten haben. 

Für zu betreuende Kinder ist durch die Eltern vor Beginn der Betreuung einmalig eine schriftliche Bestätigung abzugeben, mit der sie verpflichtend erklären, dass sie ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen COVID 19- Symptomen übergeben und dass auch kein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person bestand.


Danach erklären die Eltern mit jeder Übergabe des Kindes an die Einrichtung (durch schlüssiges Handeln), dass das Kind frei von einschlägigen Symptomen ist, die nicht auf chronische Krankheiten oder Allergien zurückzuführen sind. Eine generelle Vorgabe des Landes, die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, existiert nicht. Eine Kostenübernahme für ärztliche Bescheinigungen erfolgt nicht. (…)




Mit Wirkung zum 27.08.2020 führt die Einrichtung den Regelbetrieb ein. Ab diesem Zeitpunkt wer-den wieder die täglichen Betreuungszeiten von 06:30 bis 16:30 Uhr angeboten. Vor und nach den genannten Betreuungszeiten ist die Einrichtung geschlossen. Bitte die entsprechend veränderten Betreuungsstunden über den Änderungsantrag anpassen. Die Änderung der Betreuungszeiten gilt unter dem Vorbehalt, dass sich die aktuelle Pandemiesituation nicht verändert und weiterhin stabil bleibt. 


01.07.2020

Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Die Landesregierung des Land Sachsen-Anhalt hat am 30.06.2020 die Siebte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie tritt am 02.07.2020 in Kraft.

Die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und deren Begründung finden Sie nachstehend. Hier ein paar wesentliche Änderungen:

  • Es wird empfohlen, sich bei öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften und Ansammlungen nicht mit mehr als 10 Personen zusammen aufzuhalten und den Personenkreis, mit welchem Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus max. 2 Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern.
  • Möglich sind private Feiern im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis aus besonderen persönlichen Anlässen wie z. B. Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss, Zeugnisübergabe oder Eintritt in den Ruhestand. Die Zahl der Teilnehmenden ist hierbei auf 50 Personen begrenzt. Ist die Feier fachkundig organisiert, gilt eine Personenbegrenzung von bis zu 250 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen und 1000 Teilnehmern im Außenbereich. Eine fachkundige Organisation im Sinne der Verordnung liegt vor, wenn der/die Veranstalter/in im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung hierfür ein Konzept zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften erstellt hat. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.
  • Fachkundig organisierte Zusammenkünfte und Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien sind in geschlossenen Räumen auf 250, im Außenbereich auf 1000 Teilnehmer beschränkt. Hier muss ein Konzept vorliegen, das sichert, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden.
  • Der Sportbetrieb wird weiter geöffnet. Auch Kontaktsportarten dürfen nun bis maximal 50 Personen betrieben werden. Der Wettkampfbetrieb ist bei Vorliegen eines entsprechendes Hygienekonzeptes ebenfalls möglich.
  • Bis zum 26.08.2020 werden Kindertageseinrichtungen und Horte weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Mit Beginn des neuen Schuljahres am 27.08.2020 arbeiten alle Kitas, Horte und Schulen wieder im Regelbetrieb.
  • Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen. Volksfeste dürfen nur als fachkundig organisierte Veranstaltung im Außenbereich mit maximal 1.000 gleichzeitig anwesend Besuchern stattfinden. Weiterhin geschlossen bleiben hingegen Clubs und Diskotheken.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis Ende Oktober 2020 untersagt.

Es ist ein weiterer Schritt zurück zu einer sozialen und gesellschaftlichen Normalität. Eine Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln bleibt jedoch wichtig, um das Risiko von Neuinfektionen möglichst gering zu halten.

28.05.2020 Liebe Eltern, liebe Kinder,

endlich ist es soweit. Ab 02.06. kehren wir wieder ein großes Stück zur Normalität in unserer Kindertagesstätte zurück.
Alle angemeldeten Kinder dürfen ab dann die Einrichtungen wieder in der Zeit von 07;00 - 15:00 Uhr besuchen. Ein Antrag auf Notbetreuung ist hierzu nicht mehr notwendig. Einige Einschränkungen gibt es durch die Sechste Eindämmungsverordnung und eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas des Landes dennoch.

Um die Einschränkungen zur Gewährleistung der Hygiene im Interesse aller einhalten und den Betrieb der Kita aufrechterhalten zu können, bedarf es auch Ihrer Mitwirkung:

  • Bitte teilen Sie den Betreuungskräften der Kita so genau wie möglich mit, von wann bis wann Ihre Kinder täglich betreut werden sollen. Ansonsten gelten die eingeschränkte Betreuungszeit von 07:00 - 15:00 Uhr täglich.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Betreuungskräfte, insbesondere beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder
  • Melden Sie Ihr Kind selbständig wieder bei Ihrem Essensversorger an
  • Haben Sie Verständnis, dass Ihnen und den Kindern noch nicht wieder alle gewohnten Angebote zur Verfügung stehen, insbesondere das Feste und Feierlichkeiten sowie offene Gruppenarbeit in den Kitas noch nicht wieder möglich sind
  • Halten Sie sich vor und innerhalb der Kita an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, und halten Sie Ihren Aufenthalt so kurz wie möglich
  • Und am wichtigsten: Schenken Sie dem Betreuungspersonal mehr denn je ein Lächeln oder ehrliches Danke, da diese aufgrund der vielen Vorgaben stärker belastet sind als sonst

Bleibt noch eine wichtige Einschränkung:
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 26.05.2020 können wir Ihr Kind nur betreuen, wenn das Kind, und die mit ihm im Hausstand lebenden Personen, frei von Erkältungs- und Covid-19-Symptomen sind. Hierzu zählen z.B. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen und Durchfall.

Bitte erklären Sie hierzu gegenüber dem Betreuungspersonal jeden Tag bei Abgabe Ihres Kindes, dass dieses, und die mit ihm lebenden Personen, frei von diesen Symptomen sind. Ihre Erklärung wird dokumentiert. Ebenso die Anwesenheit Ihres Kindes in der Einrichtung um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Sofern unser Betreuungspersonal oben genannte Symptome beim Bringen oder im Laufe des Tages feststellt, ist es durch den Vorstand angewiesen die Betreuung des betroffenen Kindes abzulehnen, bzw. es abholen zu lassen.

Ansonsten freuen wir uns wieder alle Kinder in unserer Kita begrüßen zu dürfen und wünsche allen Einwohnern der Gemeinde Elsteraue beste Gesundheit.

 

20.05.2020 Wichtige Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 02.06.2020

Liebe Eltern, wir beziehen uns auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 18.05.2020 und haben für Euch als Eltern und uns als Erzieher die wichtigsten Punkte zur Umsetzung unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zusammengefasst, die bis auf Widerruf gelten.

  • Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Jedes Kind wird in seiner gewohnten Gruppe von der dafür verantwortlichen Erzieherin betreut. Kindergruppen und Erzieher bleiben fest und dürfen nicht gemischt werden.
  • Sollte eine Erzieherin krank werden, so muss diese Gruppe für die Zeit der Krankschreibung geschlossen werden.
  • Bei geringsten Erkältungssymptomen dürfen die Kinder nicht in die Einrichtung gebracht werden. Sollte es dem Kind während der Betreuungszeit nicht gut gehen, werden die Eltern informiert und es muss umgehend abgeholt werden. Bei bestehenden Allergien ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. 
  • Sollte ein Kind erkranken, kann es während des eingeschränkten Regelbetriebes nur mit einer ärztlichen Gesundschreibung wieder zur Betreuung in die Kita kommen.
  • Auf den Gebrauch von mitgebrachten Handtüchern wird verzichtet. Wir benutzen ausschließlich Papierhandtücher.
  • Wir werden veränderte bzw. gestaffelte Frühstückszeiten einführen, damit jede Gruppe einzeln die Möglichkeit hat, im Bad die erforderlichen Hygienemaßnahmen in Ruhe durchzuführen. Es würde uns die Arbeit erleichtern, wenn die Kinder zur geplanten Frühstückszeit ihrer Gruppe im Haus sind oder erst nach dem Frühstück gebracht werden.
    Frühstück Tina’s Gruppe: 7:15 Uhr
    Frühstück Anne‘ Gruppe: 7:30 Uhr
    Frühstück Heike’s Gruppe: 7:45 Uhr
    Frühstück Franzi’s Gruppe: 8.00 Uhr

Wir werden bemüht sein, so viel Zeit wie möglich, an der frischen Luft zu verbringen. Dabei müssen wir darauf achten, dass sich die Kinder auf dem Weg in oder aus dem Garten und auch direkt im Garten nicht begegnen.

Bringe- und Abholsituation:

  • Die Übergabe der Krippekinder (Gruppen von Tina und Anne) erfolgt weiterhin an der oberen Eingangstür bzw. nachmittags am hinteren Gartentor, ohne dass Eltern oder Großeltern die Einrichtung oder den Garten betreten. Die Übergabe der Kindergartenkinder (Gruppen Heike und Franzi) erfolgt morgens und sollten wir nicht im Garten sein, auch nachmittags an der Feuerschutztür in der Kita. Dabei ist zu beachten, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes und die Händedesinfektion beim Betreten der Einrichtung Pflicht ist. Es dürfen immer nur zwei Eltern gleichzeitig mit Kind in der Garderobe sein. Um dies zu gewährleisten, haben wir uns Folgendes überlegt: An der Eingangstür werden zwei Fähnchen stecken, die bitte von den Eltern beim Bringen mit in die Kita genommen werden und beim Gehen wieder draußen abgestellt werden. Sollte kein Fähnchen vor der Tür stecken, muss gewartet werden, bis wieder ein Elternteil die Kita verlassen hat. Nachmittags werden wir die Kinder am Gartentor übergeben.
  • Das Kind wird immer nur von einer Person gebracht und geholt, auf Begleitpersonen sind zu verzichten. Die Übergabe sollte so schnell wie möglich erfolgen. Sollten mehrere Eltern gleichzeitig an der Kita sein, sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Eventuell kann es da zu kurzen Wartezeiten kommen. Wir sind sehr bemüht und wünschen uns, dass wir auch weiterhin mit Verständnis und gegenseitiger Rücksichtnahme eine gute pädagogische Arbeit leisten können und alle gesund durch diese schwierige Zeit kommen. 

    Euer Montalino- Team


13.05.2020 Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Die Landesregierung des Land Sachsen-Anhalt hat am 12.05.2020 die Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie tritt am 13.05.2020 in Kraft.

Die Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung finden Sie nachstehend. Hier ein paar wesentliche Inhalte.

  1. Abweichende Regelungen für Beherbergungsbetriebe wurden in § 5a zusätzlich gefasst. Danach ist unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 15.05.2020 die touristische Beherbergung gewerblicher und privater Natur von Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen und vergleichbare Unterkünften zulässig. Abweichend davon ist ab dem 22.05.2020 die Beherbergung von Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt auch in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften zu touristischen Zwecken unter bestimmten Voraussetzung zulässig.
    Zu diesen Voraussetzungen zählt auch die Einhaltung der erlaubten Anzahl von bis zu 5 Personen oder Personen aus einem Hausstand sowie mit in gerader Linie verwandten Personen.
  2. Abweichende Regelungen für Speisewirtschaftsbetriebe wurden in § 6a zusätzlich gefasst. Danach können Speisewirtschaften im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 22.05.2020 unter bestimmten Voraussetzungen für den Publikumsverkehr nur an Tischen im Innen- und Außenbereich geöffnet werden. Eine Öffnung ist auf Antrag (geplant ist ein Online-Antrag beim BLK) bereits ab dem 18.05.2020 zulässig, wenn der Landkreis für den gesetzlichen Feiertag (am 21.05.2020) ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellt hat und die Öffnung auf der Grundlage eines von der Betreiberin oder dem Betreiber vorgelegten Hygienekonzeptes im Einzelfall genehmigt hat.
  3. Neben den bisherigen, können nun auch weitere Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege (z.B. Solarien, Sonnenstudios, Piercing- und Tattoostudios) öffnen. Zu den verpflichtend einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln, den Zugangsbeschränkungen, zu führenden Kundenlisten, zu tragenden Mund-Nasen-Bedeckungen und anderen geeigneten Schutzmaßnahmen, sind auch Auflagen der jeweiligen Berufsgenossenschaft einzuhalten.
  4. Der Betrieb von Werkstätten, Tagesförderstätten und ambulante Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden neu geregelt.
  5. Auch der Besuch von Personen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs wird mit Einschränkungen und unter Auflagen ermöglicht.

Andreas Buchheim
Bürgermeister


08.05.2020 Abrechnung der Elternbeiträge im Mai

Sehr geehrte Eltern, gemeinsam mit der Verwaltung wurde folgende Vorgehensweise zu den Elternbeiträgen im Mai festgelegt:

  • Sofern von Eltern im Mai für ihre Kinder keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, entfallen die Elternbeiträge vollständig.
  • Für Kinder, die die Notbetreuung im Mai in Kita oder Hort in Anspruch genommen haben, werden Gebühren anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden erhoben. (Die Geschwisterkindregelungen werden beachtet).
  • Die Gebühren für den Mai werden frühestens im Juni mit gesondertem Bescheid erhoben und fällig.
  • Wir bitten daher im Mai keine Zahlungen zu veranlassen. Ebenso werden keine Beiträge von der Gemeinde abgebucht.

Buchheim
Bürgermeister


23.04.2020 Antrag auf Notbetreuung für KiTa Montalino

Ab sofort ist ausschließlich der nachfolgende Antrag zu verwenden:

 




17.04.2020 Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Die Landesregierung des Land Sachsen-Anhalt hat am 16.04.2020 die Vierte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie tritt am 20.04.2020 in Kraft.

  • Damit verlängert Sachsen-Anhalt die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung bis 03.05.2020.
  • Abweichend davon gelten die Beschränkungen zu den öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften und Ansammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen bis zum 31.08.2020. Diese dürfen nicht mit mehr als 2 Personen stattfinden. Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit Verwandten Personen in gerader Linie sind erlaubt.
  • Es wird empfohlen, ein Mund-Nasen-Schutz, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr oder in Ladengeschäften zu tragen. Eine Pflicht besteht nicht.
  • Ladengeschäfte bis zu einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche, die bisher geschlossen bleiben mussten, dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Auflagen wieder öffnen.
  • Die Öffnung von Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege, wie Frisöre und Barbiere, nichtmedizinische Massagepraxen, Nagel-, Kosmetik-, Piercing- und Tattoostudios und ähnlicher Unternehmen wird untersagt. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflage der Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab 04.05.2020 wieder aufzunehmen.
  • Die Schulen sollen sich darauf vorbereiten, unter strengen Hygienemaßnahmen, den Schulbetrieb ab dem 04.05.2020 schrittweise wieder aufzunehmen. Inwieweit das die Grundschulen der Gemeinde Elsteraue und die Sekundarschule in Reuden betrifft, ist noch nicht geregelt. Sobald dies geschehen ist, werden wir selbstverständlich darüber informieren.

Alle Kindertagesstätten der Gemeinde Elsteraue werden für die Notbetreuung wieder geöffnet. Anspruch auf Notbetreuung haben alle Eltern die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten und alleinstehend sind oder das andere Elternteil ebenfalls berufstätig ist und keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht.

Zur kritischen Infrastruktur zählen folgende Arbeitsbereiche:

  • Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Arznei)
  • öffentliche Infrastruktur (Post / Medien / Presse / Telekommunikation / IT)
  • Gesundheitswesen (auch Alten- und Krankenpflege, Pharmazie usw.)  und deren Unterstützungsbereiche (Reinigung, Essensversorgung, Labore und Verwaltung)
  • Nahrungsmittel, Hygiene, Heiz- und Kraftstoffe (Produktion, Logistik, Verkauf)
  • Landwirtschaft sowie der Versorgungseinrichtungen des Handels (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
  • öff. Verwaltung / Polizei / Justiz / Bundeswehr / Feuerwehr (hauptamtlich) / ÖPNV
  • Erzieher*in / Lehrer*in / Kinder- Jugend- oder Behindertenhilfe
  • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)

 

 




25.03.2020 Verlängerte Schließzeiten bis 19.04.2020 - Änderungen der Regeln für Notbetreuung 

In Sachsen-Anhalt bleiben Schulen und Kitas mindestens eine Woche länger dicht als bisher geplant. Wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Magdeburg bestätigte, werden die verordneten Schließungen bis zum 19. April verlängert. Zuvor hatte das Kabinett über die geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beraten. Bisher sollten sie bis zu den Osterferien dauern, die nach Ostermontag am 13. April enden.

Bis Sonntag, 19. April, soll das öffentliche Leben in Sachsen-​Anhalt weitgehend ruhen, um die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Schulen und Kindertagesstätten bleiben damit eine Woche länger als bisher geplant geschlossen; die Regelungen zur Notbetreuung werden erweitert. Allein vorübergehenden Kontaktbeschränkungen, die seit Montag in Kraft sind, gelten nach jetzigem Stand bis Sonntag, 5. April. Bis dahin ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere und Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere zwingend notwendige Tätigkeiten sind möglich.

Die neuen Regelungen zur Notbetreuung legen fest: Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn EIN Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.


25.03.2020 Ausnahmeregelung wegen Corona-Pandemie - Innenministerium sichert Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus und die daraus resultierende Pandemielage sorgen auch in Kommunen und Zweckverbänden für schwierige Situationen und beeinträchtigten die Entscheidungsfindungsprozesse der Gremien, zum Beispiel Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage.

Gemäß Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt sind Entscheidungen der kommunalen Gremien durch Abstimmungen grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung zu treffen. Zur Sicherung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Gremien wird auch nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ab sofort bis zunächst zum 30. April 2020 bei dringenden Beschlussfassungen der kommunalen Gremien (Vertretung, beschließende Ausschüsse, Ortschaftsräte, Verbandsversammlungen von Zweckverbänden) folgende Regelung für zulässig erachtet:

Dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, können aufgrund der dynamischen Pandemielage ausnahmsweise in einem vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Gleiches gilt für Angelegenheiten, die bereits in Ausschüssen vorberaten wurden. Für die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens gelten ausnahmsweise keine inhaltlichen Beschränkungen. Neben den bisherigen bestimmten Bekanntmachungsformen ist für den Regelungszeitraum auch das Internet als förmliche Bekanntmachungsform für öffentliche Bekanntmachungen der Kommunen zugelassen.

Innenminister Holger Stahlknecht dazu: „Mit der Ausnahmeregelung sorgen wir dafür, dass die kommunalen Entscheidungsgremien gerade in dieser schwierigen Zeit vollumfänglich handlungsfähig bleiben. Durch vereinfachte schriftliche Verfahren können wichtige Entscheidungen zügig und verantwortungsvoll umgesetzt werden.“


24.03.2020 Tipps für die freie Zeit mit den Kindern

Nachfolgend einige Aufgaben und Tipps für die freie Zeit der Kinder zuhause. Geeignet für Kinder im Alter von 4 - 6 Jahren.

 


 



 



 


 



 


 



 


 


 



 



 


 



 



 




23.03.2020 Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung mit dem Coronavirus COVID 19 informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Ich appelliere eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elsteraue, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, die Anweisungen der Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 22.03.2020 zu befolgen.

Diese sind insbesondere:

  • Physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren.
  • Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern (besser 2 Meter) einzuhalten.
  • Die eigene Wohnung nur aus wirklich triftigen Gründen verlassen.
  • Ob wirklich ein triftiger Grund vorliegt, entnehmen Sie bitte der angeführten Allgemeinverfügung.
  • Sich auch im Freien nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.

Da noch nicht ausreichend sensibel mit der Situation umgegangen wird, werden auf Anweisung des Landrates ab sofort vermehrt Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt durchgeführt. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit auf und bitte um Verständnis der teils einschneidenden Maßnahmen. Nur durch diese kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden, und nur so besteht eine reelle Chance, dass allen Hilfesuchenden in den Krankenhäusern auch geholfen werden kann.

Neben Gesundheit wünsche ich Ihnen allen das nötige Durchhaltevermögen, um die nächsten Wochen oder Monate gut zu überstehen.

 



 




21.03.2020 Absage der Mitgliederversammlung 01.04.2020 der KiTa Montalino

Die Mitgliederversammlung am 01.04.2020 ist hiermit abgesagt. Einen neuen Termin geben wir bekannt, wenn wir absehen können, dass wir die aktuelle Situation überstanden haben.


21.03.2020 Tipps gegen die Langeweile - Volkshochschule bietet digitale Kurse an - Bildung in Zeiten von Corona - Volkshochschule bietet digitale Kurse an

Die Volkshochschule Burgenlandkreis gestaltet ihr digitales Angebot für die Monate März/April 2020 kurzfristig inhaltlich um. Die neuen Kurse richten sich vor allem an Menschen, die wegen der Krise zu Hause bleiben müssen und ihre Zeit sinnvoll nutzen möchten. Diese Aktion soll auch ein gesellschaftliches Zeichen sein, dass die VHS in der aktuellen Situation positive Akzente setzt.

Zielgruppen sind Lehrer, die jetzt beim Umgang mit digitalen Formaten Unterstützung brauchen. Ebenso Berufstätige in Homeoffice, die sich nun von zu Hause beruflich fortbilden möchten, und alle bisherigen Kursteilnehmer, die eine Alternative zu länger ausfallenden Kursen suchen.

Sie wollten sich schon immer über den Bereich eLearning für Lehrer und Schüler informieren? Mit ihren Liebsten per Webcam Kontakt aufnehmen und wussten nicht wie? Sie möchten bei Ihren Mitarbeitern die Akzeptanz von neuen Technologien erhöhen? Sie treibt um, was eine sinnvolle Geldanlage in Krisenzeiten ist? Sie möchten sich beruflich neu vernetzen? Serienbriefe erstellen oder Ihre Vortragstechnik verbessern? 

Hier ffinden Sie das digitale Angebot der Volkshochschule.


20.03.2020 Entfall der Elternbeiträge im April für die KiTa Montalino

Die Elternbeiträge für die KiTa Montalino entfallen ebenso für April 2020. Aktuell ist weiterhin kein Bedarf einer Notbetreuung angezeigt - bei Bedarf bitte direkt bei einem der Vorstände telefonisch (0179-4594107, Carsten Sonntag) melden.


20.03.2020 Entfall der Elternbeiträge im April

Die hauptamtlichen Bürgermeister des Burgenlandkreises haben sich gemeinsam darauf verständigt, die Elternbeiträge in den kommunalen Kindertageseinrichtungen für den Monat April 2020 nicht zu erheben. Ausgenommen davon sind die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Auch die Gemeinde Elsteraue sieht es als erforderlich an, die Familien der Gemeinde Elsteraue so gut es geht zu entlasten. Die bereits jetzt eingetretenen, und noch zu erwartenden, Einschränkungen sind bereits Belastung genug. Eine zusätzliche finanzielle Belastung muss daher möglichst vermieden werden. Aus diesem Grund wird die Gemeinde Elsteraue in Abstimmung mit allen Fraktionsvorsitzenden im April keine Elternbeiträge einziehen. Eltern die Ihre Kita-Beiträge selbst überweisen werden gebeten, im April keine derartigen Überweisungen zu tätigen.

Die Maßnahme ist zunächst auf den April beschränkt. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung selbstverständlich auf dem Laufenden.


20.03.2020 Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung mit dem Coronavirus COVID 19 informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Ich appelliere eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elsteraue, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, vermeidbare soziale Kontakte zu unterlassen und bei Begegnungen den Abstand von 2 Metern sowie die Empfehlungen zur Handhygiene zu beachten.

Da noch nicht ausreichend sensibel mit der Situation umgegangen wird, werden auf Anweisung des Landrates ab sofort vermehrt Kontrollen durchgeführt. Diese betreffen insbesondere Menschenansammlungen unter anderem auf Spielplätzen und öffentlichen Flächen, an Bushaltestellen, auf Sportplätzen und Sportstätten sowie die geschlossenen gemeindeeigenen Einrichtungen.

Ich weise darauf hin, dass Veranstaltungen (öffentliche und nicht öffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsteraue mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen verboten sind. Bei Menschenansammlungen mit weniger als 50 Personen ist zwischen diesen ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Vom Veranstalter ist eine Anwesenheitsliste mit Vor- und Familiennamen, vollständiger Anschrift und Telefonnummer, der teilnehmenden Personen zu führen. Diese Liste ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

Grundlage für diese Handlungsweise ist die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen Anhalt vom 17.03.2020.

Eine gute Übersicht zu dem was noch erlaubt ist und was nicht, finden Sie in der FAQ zur Eindämmungsverordnung.


20.03.2020 Ferienfahrplan der PVG BLK mbH - Ab 23. März gilt der Ferienfahrplan im Burgenlandkreis

Aufgrund der aktuellen Lage sowie eines erheblichen Fahrgastrückganges stellt die PVG BLK mbH ab dem 23.03.2020 (Betriebsbeginn) auf den Ferienfahrplan um. Dieser Fahrplan ist an den Haltestellen ausgehängt sowie online abrufbar. Die INSA-Telefonauskunft ist außerdem unter der Rufnummer 0391 5363180 zu erreichen.

Der Pendelverkehr von der Arche Nebra zum Aussichtsturm wurde eingestellt, da die Arche geschlossen ist. Fahrplaneinschränkungen der Partner im Mitteldeutschen Verkehrsverbund finden Sie tagesaktuell auf der Internetseite des MDV unter www.mdv.de.

Ebenso können Sie hierzu das MDV-Infotelefon 0341 91353591 nutzen.


17.03.2020 Landesverordnung mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Die Landesregierung hat am 17.03.2020 die angekündigte landeseinheitliche Verordnung erlassen, welche die "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland" vom 16. März 2020 in Landesrecht umsetzt. Diese Verordnung tritt bereits morgen in Kraft und gilt unmittelbar. 

 

 

Den gesamten Text der Verordnung nebst Begründung finden Sie in der nachfolgenden Datei.



17.03.2020 Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus

Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung mit dem Coronavirus COVID 19 informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

1. Kita und Schulen
Aufgrund der durch das Land Sachsen-Anhalt angeordneten Schließung der Schulen und Kitas bis zunächst Ostermontag, den 13.04.2020, wird ab Mittwoch, den 18.03.2020 ein Notbetrieb eingerichtet. Geöffnet haben ab Mittwoch die Kitas Tröglitz und Profen.

2. Veranstaltungen
Veranstaltungen (öffentliche und nicht öffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsteraue mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen dürfen nicht stattfinden. Das schließt grundsätzlich das Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel sowie Demonstrationen ein.

3. Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
Alle gemeindlichen Einrichtungen und Versammlungsstätten (im Freien sowie in geschlossenen Räumen) für die Freizeit- und Sportgestaltung sowie öffentliche Spielplätze werden geschlossen. Private Veranstaltungen in den Dorfgemeinschaftszentren dürfen nicht stattfinden. Der Spiel-, Trainings- und Wettkampfbetrieb wird untersagt.

4. Gemeindeverwaltung
Ab 18.03.2020 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Im diesem Zusammenhang bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger eine telefonische Voranmeldung für alle dringende und unaufschiebbare Anliegen unter der Telefon-Nr. 03441/226-100 oder 03441/226-120 vorzunehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen soweit wie möglich telefonisch sowie per E-Mail zu Verfügung. Für Post ist der Briefkasten an der Gemeindeverwaltung zu verwenden. Ausschusssitzungen, Sitzungen des Gemeinderates sowie auch Ortschaftsratssitzungen wurden abgesagt.

5. Sonstiges
Bezüglich weiterer Einschränkungen verweise ich auf die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 17.03.2020, welche am 18.03.2020 in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 19.04.2020.


15.03.2020

Der Vorstand der Kindereinrichtung Montalino teilt mit, dass sich die Einrichtung dem "Erlass Notfallbetreuung" unterwirft und diesen vollumfänglich unterstützt und umsetzt.

Die Betroffenen melden Ihren Bedarf bitte bis Montag, dem 16.03.2020 unter der bekannten Telefonnummer oder per E-Mail kitamontalino@web.de an. Bitte geben Sie hierbei unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer) an, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.


15.03.2020

Land legt Regeln zur Notfallbetreuung fest

In Sachsen-​Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen von Montag, 16. März, bis einschließlich Ostermontag, 13. April, geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. Sachsen-​Anhalts Gesundheitsministerium hat in einer mit dem Bildungsministerium abgestimmten Weisung an die Landräte und Oberbürgermeister am Wochenende die konkreten Vorgaben dafür festgelegt. Zu schließen sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager. "Wir müssen Infektionsketten unterbrechen", so Gesundheitsministerin Petra Grimm-​Benne. Ausgenommen von der Schließung sind die Bildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz.

Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte. Ab Mittwoch gelten dann weitere Einschränkungen. Betreut werden ab 18. März Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. "Die Kinder werden in den Einrichtungen betreut, die sie auch sonst besuchen", so Grimm-​Benne. Wenn Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen der Gesundheits-​, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder-​ und Jugendhilfe, des Justiz-​ und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-​, Gesundheits-​ und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind, werden betreut, unabhängig davon, wo die Eltern beschäftigt sind.

Quelle: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/

 

 




14.03.2020

Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zur Schließung der Kitas

Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung zum Coronavirus COVID 19 hat der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt bei einer Pressekonferenz nach der Sondersitzung des Kabinetts am heutigen Nachmittag (13.03.2020) mitgeteilt, dass die Schulen und Kita´s ab Montag, den 16.03.2020 geschlossen bleiben. Die Maßnahme ist zunächst bis Ostermontag, den 13.04.2020 geplant.

Allen Eltern der gemeindlichen Kita-Einrichtungen kann ich mitteilen, dass ein Notbetrieb aufrechterhalten wird.

Der Notbetrieb ist für alle Eltern, oder alleinerziehende Elternteile, die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben und in einem Bereich tätig sind, der für die Aufrechterhaltung der wichtigsten Infrastrukturen notwendig ist. Hierzu zählen z. B. die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgungsbereiche (Energie, Wasser, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er und Lehrerinnen/er.

Die Betroffenen melden Ihren Bedarf bitte am Montag, dem 16.03.2020 bei der Gemeindeverwaltung, FB Innere Verwaltung, ausschließlich unter der Telefonnummer 03441/226-126 oder per E-Mail an innereverwaltung@gemeinde-elsteraue.de. Bitte geben Sie hierbei unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an, damit wir Sie kurzfristig erreichen können.

Die Leiterinnen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Vorgehensweise informiert.

Ich bitte aufgrund der besonderen Lage um Ihr Verständnis.

Hochachtungsvoll

Buchheim
Bürgermeister

Quelle: https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/aktuelles/schliessung-der-kitas-und-schulen.html


14.03.2020

Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 13.03.2020)

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung mit dem Coronavirus COVID 19 informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

1. Kita und Schulen
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt hat bei einer Pressekonferenz nach der Sondersitzung des Kabinetts am heutigen Nachmittag mitgeteilt, dass die Schulen und Kita´s ab Montag, den 16.03.2020 geschlossen bleiben. Die Maßnahme ist zunächst bis Ostermontag, den 13.04.2020 geplant. Ein Notbetrieb für Schulen und Kitas in der Gemeinde Elsteraue ist eingerichtet.

2. Veranstaltungen
Veranstaltungen (öffentliche und nicht öffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsteraue mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen wird verboten. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises wird vorbereitet und tritt in der 13. Kalenderwoche in Kraft.

3. Vereine
Alle gemeindlichen Einrichtungen und Versammlungsstätten für die Freizeit- und Sportgestaltung werden geschlossen. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in den Dorfgemeinschaftszentren. Der Spiel-, Trainings- und Wettkampfbetrieb ist einzustellen.

4. Gemeindeverwaltung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind angewiesen, weitestgehend auf auswärtige Termine, Schulungen und Dienstfahrten zu verzichten. Im diesem Zusammenhang bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, vorerst auf nicht unbedingt notwendige Behördengänge zu verzichten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch sowie per E-Mail zu Verfügung. Für Post ist der Briefkasten an der Gemeindeverwaltung zu verwenden.

Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit auf!

Ich bitte um Verständnis der teils einschneidenden Maßnahmen. Wir wollen keine Panik oder Hysterie verbreiten, diese sollen lediglich dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Ich verweise auf die Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts, dass eine Ausbreitung nicht zu verhindern ist. Es gilt vielmehr durch Kontaktminimierung Infektionsketten zu durchbrechen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.


13.03.2020

Die Landesregierung hat beschlossen, von Montag, 16. März, bis einschließlich Montag, 13. April (Ende der Osterferien) die Schulen zu schließen. Die Dienstpflicht bleibt bestehen. Für Notsituationen wird es unterrichtliche Angebote geben. Eine Notbetreuung in den Grundschulen, Horten und Kindertageseinrichtungen wird gesichert. „Es wird alles dafür getan, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil durch diese Situation entsteht. Wir stellen sicher, dass mehrere Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird es Möglichkeiten geben, die Abschlussprüfungen abzulegen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet“, so Bildungsminister Marco Tullner.

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/start/